Rechtsprechung
VK Bund, 22.08.2000 - VK 2-20/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Berücksichtigung lediglich der in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien bei der Wertung der Angebote; Pflicht zur Feststellung aller eine einwandfreie Preisermittlung beeinflussenden Umstände und Angabe in den ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Bauleistungen zwecks Beseitigung von zwei Bahnübergängen - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie muss Vergabestelle Wertungskriterien bekannt geben?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Unbestimmtes Zuschlagskriterium
- oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)
Vergabekriterien: Nur solche Kriterien dürfen bei der Prüfung und Wertung berücksichtigt werden, die in der Bekanntmachung oder im Anschreiben genannt sind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 3
Berücksichtigung von Betriebserschwerniskosten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie muss Vergabestelle Wertungskriterien bekannt geben? (IBR 2001, 78)
Papierfundstellen
- NZBau 2001, 54
- BauR 2001, 299 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99
Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im …
Auszug aus VK Bund, 22.08.2000 - VK 2-20/00
Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen kommt nicht in Betracht, da hierfür keine Billigkeitsgründe vorliegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000, Verg. 2/99; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. August 2000, VK 2- 18/00). - VK Bund, 14.08.2000 - VK 2-18/00
Lieferung von 5.000 Paar Einsatzschuhe
Auszug aus VK Bund, 22.08.2000 - VK 2-20/00
Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen kommt nicht in Betracht, da hierfür keine Billigkeitsgründe vorliegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000, Verg. 2/99; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. August 2000, VK 2- 18/00). - VK Bund, 17.07.2000 - VK 1-13/00
Beschaffung von Einsatzanzügen
Auszug aus VK Bund, 22.08.2000 - VK 2-20/00
§ 107 Abs. 3 GWB stellt nur fest, dass Rügen unverzüglich erhoben werden müssen, gibt jedoch keine Frist zwischen Rüge und Antragstellung vor (vgl. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 17. Juli 2000, VK 1 - 13/00).
- OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 3/01
Eignungsnachweis, technische Spezifikation, Ausschreibung
Unterbleibt das, darf auf ein solches Zuschlagskriterium die Vergabeentscheidung nicht gestützt werden (vgl. OLG Schleswig, Vergaberecht 2001, 214; OLG Frankfurt, Vergaberecht 2001, 299; Bundeskartellamt, 2. Vergabekammer des Bundes, NZBau 2001, 54). - OLG München, 20.04.2005 - Verg 8/05
Bindung des Sektorenauftraggebers an bekanntgemachte Wertungskritierien im …
Er darf weder Kriterien heranziehen, welche nicht veröffentlicht waren (EuGH Urteil vom 18.10.2001 - C 19/00; KG Beschl. vom 13.10.1999 KartVerg 31/99; VK Bund Beschl. vom 22.8.2000 VK 2-20/00; VK Sachsen Beschl. vom 23.5.2003 1/SVK/030-03; VK Südbayern Beschl. vom 26.1.2004 64-12/03;… Kratzenberg in Ingenstau/Korbion VOB/A 15. Aufl. § 25a Rn. 1;… Brinker/Ohler in Beck´scher VOB-Kommentar VOB/A § 25b Rn. 5) noch darf er Kriterien, die bekannt gemacht worden sind, bei der Entscheidung über den Zuschlag nicht heranziehen (…VK Sachsen aaO;… Vavra in Völlink/Kehrberg VOB/A § 25a Rn. 3). - VK Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 VK 24/00
Keine "Weiterentwicklung" der ausgeschriebenen Ausführungsart nach Submission!
Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Bg kommt nicht in Betracht, da es an einer Antragstellung durch diese fehlt und nach einer entsprechenden Anwendung von § 162 III VwGO hierfür keine Billigkeitsgründe vorliegen (Beschluß der VgK des Bundes - VK 2 -20/00 - vom 22.08.200 m.w.N.).